Lanzi67 hat geschrieben:Noch was, die Farbe des Kennzeichens ob grün oder schwarz spielt dabei auch keine Rolle.
Das stimmt.
Auch mit einem schwarzen Kennzeichen am Schlepper dürfen LoF-Arbeiten ausgeführt werden. Für die gilt das auch der L-Führerschein.
Die Kennzeichenfarbe ist Steuerrecht, für die Führerscheine zählt der Verwendungszweck, nicht die Steuerabrechnung.
Lanzi67 hat geschrieben:Ein Pferdehof z.B. hat eigene Tiere und Pensionspferde, somit darf der Mist der eigenen Tiere mit grüner Nummer gefahren werden dagegen der Mist der Pensionstiere darf nur mit schwarzer Nummer gefahren werden. Das müsste der schlaue Fabian eigentlich auch wissen.
Wenn du als landwirtschaftlicher Betrieb Pensionspferde betreust, brauchst du keine zwei Misthaufen anlegen...
Pferdehaltung im Rahmen eines LoF-Betriebes ist legal und auch mit grünem Kennzeichen (Steuerbefreiung) und L-Führerschein (LoF-Zweck) vereinbar. Da darf dann auch der 16jährige Azubi den Mist weg fahren.
Wenn du ein privates Unternehmen aufmachst für die Pferdepension, dann wäre das theoretisch anders. Deswegen kriegen private Pferdehalter mit ein paar Pferden aus dem Freundeskreis, einem Sandplatz und einer kleinen Wiese ja auch keine grüne Nummer, da kein Betrieb mit Gewinnabsicht und LoF-Hintergrund existiert.
Lanzi67 hat geschrieben:nicht richtig lesen und lospoltern ich denk das ist hier unangebracht, es sei denn man hat was zu verlieren.
Sich nicht richtig zu informieren und dann lospoltern ist mindestens ebenso unangebracht.
Lanzi67 hat geschrieben: Das müsste der schlaue Fabian eigentlich auch wissen.
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
GTfan hat geschrieben:da du gleich so einen netten Ton anschlägst, kann ich dir das in gleicher Ausdrucksweise zurück geben:
Der schlaue Jörg hätte ja mal nachlesen können, dann wäre das Thema hier allen erspart geblieben.
Solche Formulierungen sind doch einer sachlichen Diskussion absolut nicht zuträglich, wieso müssen sie dann sein?
Lanzi67 hat geschrieben:Nun stellt sich die Frage, ist er dann mit schwarzer Nummer nicht landwirtschaftlich unterwegs? Oder ist er für den Bäcker im Einsatz? Von der Farbe des Kennzeichens steht nichts in der Fahrerlaubnis Verordnung. Ob grün oder schwarz ist nur eine Frage der Steuer. Wenn ich im lofbetrieb bin kann ich sogar Anhänger mit grüner Nummer ziehen wenn das Zugfahrzeug eine schwarze hat solang auf dem Hof ein steuerfreier Schlepper existiert dessen Folgekennzeichen der Anhänger hat
Gruß
Lanzi67
(Jörg)
Ganz genau so ist das.