Hallo,
ok berechtigter Einwand. Ich bin da nicht tief genug drin im Thema. Also einige Grundlagen, die ich finden konnte:
"Was wird wie und warum geprüft?
- Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für zwei Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.
- Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.
- Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.
- Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.
- Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I/ Teil II werden. Die Experten von TÜV SÜD sind hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc., sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.
Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung."
Quelle TÜV SÜD in der Fassung vom 07.10.2018
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge ... orbereitenSoweit bin ich bisher. Ich werde da noch weiter suchen aber gleich gehts erst mal ab aufs nächste Treffen.
Schöne Grüße
Ostfriesland8507