Hallo,
es ist leider wirklich so, dass mit dem Autoführerschein (B aber auch T und L) der ab 1999 erworben wurde, kein Fahrzeug über 3,5t auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf.
Die Ausnahme sind Fahrten im LoF Bereich.
Bei einer Informationsveranstaltung wurde folgendes Beispiel genannt:
Der Sohn (Führerschein nach 1999 erworben) eines Landwirts holt mit Traktor und Anhänger (über 3,5t) Schotter um die Zufahrt zum Hof zu befestigen.
Das ist völlig legal.
Ein Nachbar der keinen LoF Betrieb hat sieht das zufällig, und sagt zum Sohn des Landwirts:
Bitte bringe mir auch eine Ladung Schotter, ich will mir einen Stellplatz in den Garten bauen.
Also kein LoF Zweck und daher fahren ohne Führerschein.
Das macht keinen erkennbaren Sinn, ist aber seit 19 Jahren so.
Auch in meinem Bekanntenkreis wird das immer mal wieder nicht geglaubt, obwohl man es Dank Internet jederzeit nachlesen kann.
Gruß Kai