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HL LOGO frei benutzbar ?

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon Schleppi » 16.02.2014, 01:18

Hallo
ich möchte für die Schlepperverrückten paar T-Shirts machen lassen und dabei gern das HL-Logo mit drucken lassen.
Ist das eigendlich ohne "Ärger" möglich? Oder muss erst den Rechteinhabe fragen?
Vielleicht weiß ja jemand wer die Rechte besitzt.

Danke st
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon Rohoelzuender » 16.02.2014, 10:47

Hallo,

Interessante Frage. Kann mir aber nicht vorstellen, dass die Traktorkissenhändler, T-Shirt- und Mützenhändler,Tassen- und Schlüsselbandhändler, Glühkopfradgewichtenachgiesser die auf den Teilemärkten, im Internet und in den Fachzeitschriften Ihre Waren anbieten, jeden Hersteller vorher um Erlaubnis gefragt haben. Das machen die jetzt schon so lange Jahre. Wenn Sie sich damit Ärger eingefangen hätten, würden Sie es sicherlich nicht mehr machen. Im Prinzip ist das doch eher kostenlose Werbung für die Hersteller, wenn wir mit Ihren Abzeichen auftreten. Zumindest im Fall von Heinrich Lanz, sprich, John Deere. Oder Deutz- Fahr (Same), MF und Fendt (AGCO) usw... Viele andere Firmen haben ja leider nicht mehr viel davon.

Ich denke mal solange es sich nicht um verbotene Zeichen (politisch) handelt ist das in Ordnung.

Gruß Gordon
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon Lanz2016 » 16.02.2014, 11:03

Gesetzlich liegt das Copyright auf den Logos und damit ist es nicht erlaubt.
Aber wer will es schon kontrollieren, wenn einer was sagt, was sehr unwahrscheinlich ist bei so alten Logos, muss man halt die Sachen vom Markt nehmen und Strafe zahlen.
Vor allem, wenn man es nur auf Treffen verkauft und es nicht unbedingt im Internet anbietet, ist die Chance sehr klein, das sich irgendeiner beschwert.
Wo kein Kläger, da kein Richter. :wink:
Mfg Lanz2016
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon Theo S. » 16.02.2014, 11:12

Ich empfehle eine gründliche Nachforschung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Weitreichende Rechte liegen bezüglich "Lanz" und "Lanz-Bulldog" bei der John Deere Company.
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon Schleppi » 16.02.2014, 12:16

"Wo kein Kläger, da kein Richter"

Naja manchmal kommt doch mal ein Kläger des Weges, jedenfalls weiß ich von einem Bekannten das er mal
2000 Euro Konventionalstrafe bezahlen musste, weil er das Fendt-Logo verwendet hatte.
Das blöde war das er nur vorher hätte fragen müssen, eine Freigabe ist gar kein großes Problem.

mfg St.
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon UlliP » 16.02.2014, 16:02

....ich würde da eher die selbsternannten Abmahner fürchten. Die handeln wohl oft auch ohne Auftrag des Rechteinhabers auf eigene Rechnung.

Gruß Ulli
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon Rohoelzuender » 16.02.2014, 20:22

Hallo,

Macht das doch nicht so spannend. Wenn Einer fragt dann hat man das so geschenkt bekommen, Verschenker unbekannt...

An Schleppi: Wenn Du das so genau weißt, warum rufst Du nicht in Mannheim an und sagst was Du vor hast und stellst hier eine Frage, wo Du schon eine Antwort kennst?

Im Internet gibt es jede Menge Anbieter von Artikeln mit Markenlogos. Ich behaupte einfach mal das die nicht vorher die Firmen und DPMA gefragt haben. Und wo soll da der Unterschied sein zu den Teilehändlern und T-Shirtverkäufern auf Teilemärkten?

Gruß Gordon
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon GTfan » 16.02.2014, 23:46

moin,

ein in der Szene bekannter Händler hat vor einiger Zeit die Rechte an dem Nachdruck und Vertrieb von Lanz-Unterlagen direkt aus Mannheim erworben. Ebenso die Rechte an z.B. den Blechschildern auf den Hauben der Volldiesel-Bulldogs. Dass die Angebote anderer Händler daraufhin weitestgehend verschwunden sind, ist sicherlich kein Zufall...
Ob die Rechte nur für die Blechschilder usw der Schlepper gelten oder auch für ein identisches Logo auf Stoffuntergrund kann ich nicht sagen. Da wäre der Inhaber oder auch der ehemalige Inhaber die richtige Adresse.

Auch bei Produkten eines bayrischen Schlepperherstellers war vor einigen Jahren zu beobachten, dass all die bunten Nachdrucke vielfältiger Qualitäten sehr schnell vom Markt verschwanden. Ein anderer Ersatzteil- und Literaturhändler hatte da die Vertriebsrechte frisch erworben.

Es sind schon Leute mit selbstgemalten Sternen auf den Jacken zu Werksbesichtigungen in Stuttgart aufgeschlagen, gleiches kann ich von einem deutschen Mähdrescherhersteller berichten. Die betreffenden Personen wurden nicht gerade freundlich empfangen!

Abschreckende Beispiele gibt es also genug.

Die großen Firmen haben große Anwälte, das lohnt das (vergleichsweise geringe) Risiko einer Anzeige nicht. Und sich mit einem möglicherweise in der Szene vertretenen Händler und Rechteinhaber anzulegen hat ein ungleich größeres Risiko, da diese (verständlicherweise) ein Interesse daran haben, ihre teuer erworbenen Rechte auch durchzusetzen.

mfg
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon Rohoelzuender » 17.02.2014, 20:07

Hallo,

Also Du warst auch schon lange auf keinem Teilemarkt mehr, oder? :wink:

Gruß Gordon
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon Schleppi » 17.02.2014, 23:38

Hallo GTFan,

hast da noch den Namen des "in der Szene bekannten" Händlers? Da kann man den ja mal ansprechen wie weit seine
Rechte reichen und ob sie genau dieses Logo betreffen?

Gruß Schleppi
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Re: HL LOGO frei benutzbar ?

Beitragvon GTfan » 05.03.2014, 14:55

GTfan hat geschrieben:moin,

ein in der Szene bekannter Händler hat vor einiger Zeit die Rechte an dem Nachdruck und Vertrieb von Lanz-Unterlagen direkt aus Mannheim erworben. Ebenso die Rechte an z.B. den Blechschildern auf den Hauben der Volldiesel-Bulldogs. Dass die Angebote anderer Händler daraufhin weitestgehend verschwunden sind, ist sicherlich kein Zufall...
[...]


richtiger wäre die Formulierung "ein in der Szene bekannter Händler hat vor einiger Zeit eine Lizenz an dem Nachdruck und Vertrieb von Lanz-Unterlagen direkt aus Mannheim erworben.

Inwieweit damit ein Alleinvertretungsrecht usw verbunden ist, müssen andere klären. Fakt ist, dass anfangs versucht wurde, ein solches durchzusetzen. Ob rechtmäßig oder nicht steht auf einem anderen Blatt, auch hier dürfte eine Nachfrage bei beiden Seiten hilfreich sein.

Die Aussage zu dem bayrischen bzw Allgäuer Schlepperhersteller und den dortigen Vertriebsrechten ist jedoch definitiv richtig und wird auch durchgesetzt.

mfg
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