von bulli1706 » 25.03.2026, 12:54
Hallo Martin.
Wenn Du absolut original bleiben möchtest, wird der TÜV nicht zustimmen können. Es geht aber auch um Dein Interesse, mit dem langsamen Gefährt im Verkehr incht unter zu gehen.und heil wieder an Land zu kommen. Dazu gehören neben gut sichrbaren 21W Blinkleuchten hinten auf beiden Kotflügeln und vorne neben den Scheinwerfern am Lampenhalter, mindesrens 10W Rückleuchten und beidseitig gut funktionierendes 21W Bremslicht. Dein Bulldog konnte schon in seiner Jugendzeit auf Wunsch mit elektr. Winkern ausgerüstet werden, die es heute noch gibt. Sie zusätzlich zu montieren,dürfte nicht verboten sein.
Schönen Gruß von Oskar
kiek nich int Muuslock ... kiek nah de Sünn !