Hallo,
ich habe mich vor kurze mit dem selbem Thema auseinandersetzen müssen. Mein Bulldog hat ebenfalls Winker. Hinten nur eine Zweikammerrückleuchte mit Schluss- und Bremslicht. Ich wollte gerne die Originalität soweit wie möglich bewaren. Ich habe mich an mehrere TÜV-Prüfer gewannt. Der eine sagte, die Winker dürfen Dauerleuchten. Der nächste sagte, sie müssen Blinken. Aber bei einer Sache waren sie sich immer einig: Die Warnblinkeinrichtung muss nachgerüstet werden.
Ums kurz zu halten: Ich habe mir ein zwei weitere originale Winker gekauft. Habe die Winkerspulen vom der Soffitte getrennt und eine extra Leitung für das Licht in den Winker gelegt. Dann habe ich mir ein Blink-Wink-Modul gekauft. Das findet man im Netz. Ebenfalls ein Blinkrelais. KFZ-Kabel, nen Warnblinkschalter ohne Blinkgeber und ne Menge Kabelschuhe

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Vereinfacht gesagt ist es nun so, das über den Warnblinkschalter Plus über den Winker-Schalter in der Armatur an das Blink-Wink Modul geht. Je nach Schalterstellung schaltet das Blink-Wink Modul dann ein Blinksignal über das Blinkrelais durch. Doch zusätzlich zum Blinksignal Links/Rechts hast du dann noch ein Dauerplus Links und Dauerplus Rechts für die beiden Winkerspulen. Dieses Modul ermöglicht also sowohl linken wie rechten Winker per Winker-Schalter auszuklappen und blinken zu lassen sowie den Warnblinkbetrieb per Warnblinkschalter. Jedoch Vorsicht wegen Überhitzung der Spulen. Einige Module schalten auch ab.
Dieses Modul ermöglicht ebenfalls das Bremslicht hinten links wie rechts parallel mitblinken zu lassen. Für mich hat das o. g. gereicht um problemlos über den TÜV zu kommen.
Gruß
Jonas