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Lanz D1616 Anhängelast

Alles über Lanz-Bulldog, Halb- und Volldiesel. Beiträge ab 2010.

Lanz D1616 Anhängelast

Beitragvon Pipitruck » 04.11.2022, 06:02

Guten Morgen zusammen,

Ich hab eine Frage bezüglich der Anhängelast meines D1616.

Ich hab keine Land-oder Forstwirtschaft, fahre mit meinem kleinen Anhänger mein Brennholz und ab und an auch anderes Zeugs.
Angemeldet ist der Bulldog natürlich mit schwarzen Kennzeichen, so dass ich gezwungen bin, meinen Gummiwagen auch mit schwarzer Nummer anzumelden.
Jedoch finde ich ich in meinen Unterlagen und auch in den Papieren keinerlei Hinweise auf Anhängelast gebremst oder ungebremst.
ist ein Zweiachsanhänger Drehschemel, somit hab ich keine Stützlast.
Mir geht es hierbei um das tatsächlich "erlaubte"

Kann mir jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße Philipp
Liebe Grüße aus Münchberg, Philipp
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Re: Lanz D1616 Anhängelast

Beitragvon Zweitakter » 04.11.2022, 08:55

Hallo Philipp,

Diese Frage kann Dir der TÜV oder Dekra oder eine vergleichbare Organisation beantworten. Die haben alle Daten im Computer oder können diese ganz einfach recherchieren. Damit hast Du dann etwas schwarz auf weiß in der Hand.

Bulldoggrüsse vom Zweitakter
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Re: Lanz D1616 Anhängelast

Beitragvon Eicher3010 » 04.11.2022, 13:14

Wie wird der Anhänger den gebremst? ohne Bremse sind 750kg warscheinlich schon ende der Fahnenstange. Auflaufgebremst sind es das 1,5fache des tatsächlichen Gesamtgewicht.
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Re: Lanz D1616 Anhängelast

Beitragvon Pipitruck » 04.11.2022, 16:49

Zweitakter hat geschrieben:Hallo Philipp,

Diese Frage kann Dir der TÜV oder Dekra oder eine vergleichbare Organisation beantworten. Die haben alle Daten im Computer oder können diese ganz einfach recherchieren. Damit hast Du dann etwas schwarz auf weiß in der Hand.

Bulldoggrüsse vom Zweitakter


Danke, TÜV konnte mir relativ schnell antworten.

Bei meinem Schlepper ist das noch so, da es ein LOF ist und keine Beschränkungen eingetragen sind, so wie es bei mir der Fall ist, darf ich gebremst sowohl auch ungebremst das anhängen was ich will...
es sollte natürlich, wenn der Anhänger eine Betriebserlaubnis oder ähnliches, dieses Gewicht nicht überschritten werden.

Allerdings müsste ich für meinen Drehschemel Gummiwagen, dessen Gesamtgewicht bei 1,5to liegt, eine manuelle Bremse zb als Umsteckhebel am Schlepper nachrüsten, um eine Zulassung zu bekommen, andernfalls würde das zul. Gesamtgewicht vom Anhänger auf 750kg schrumpfen..
Liebe Grüße aus Münchberg, Philipp
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