Hallo Raymund,
das wird wohl nix denn die Definition ist wie folgt:
Schein T
Beinhaltet M,S,L
ab 16/18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
selbst mit dem kastrierten PKW-Füghrerschein wird es bei Unimogs kritisch denn die Gewichtsgrenze 3,5 t ist da maßgebend:
Schein B
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Zudem darf dann kein richtiger Anhänger dran sein und wenn
BE vorhanden wirds auch nicht besser:
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Kurz gesagt, eigentlich hilft da heute nur etwas im LKW-Scheinbereich und auch da wieder mit ohne Hänger... musste selbst sehen z.B. unter:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... sen.html#T
Obelix würde sagen "die spinnen die Römer!" die neuen Klassen kosten nur unnötig Geld und Verwaltung bringen aber nix an Sicherheit. Allein der Schritt von B zu BE, bei PKW ne Nachtfahrt machen ist OK, aber warum bei BE auch? Der Hänger kann nur hinterher fahren, auch BAB Fahrt wozu? Der Hänger darf auf BAB wie Landstraße 80/100 fahren und folgt auch da dem PKW. In meinen Augen nur reine Geldschneiderei. So nebenbei darf nun kaum einer mit neuem Schein noch nen Camping-Caravan, Pferdehänger, Imbisbude anhängen... alles sehr gut ausgedacht um die Wirtschaft zu schädigen.
Gruß
Andi