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Nachbaubremsen

Alles über den Lanz Bulldog - Glühköpfe. In diesem Forum sind auch Beiträge zu Halb- und Volldieseln bis Ende 2009 enthalten.

Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Socke » 23.10.2012, 21:35

Soweit ich weiß, ist das mit der Kupplungsbremse leider kein Scherz:
Es gibt mehrere Fälle, in denen Bulldogs ohne Fußbremse, eben genau mit der Begründung, daß zwei unabhängihe Bremsen da sind, zugelassen wurden. Allerdings nur mit max. 750 kg. Anhängelast.
Wie sinnhaft das ist, soll jeder selbst sehen.
Und warum beim Volldiesel eine Bremse reicht, weiß ich auch nicht.

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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Schruppert » 24.10.2012, 05:58

Zu Thema "Zulassung ohne Radbremsen" zitiere ich hier mal den §41 StVZO:

(13) Von den vorstehenden Vorschriften über Bremsen (Zweikreisigkeit, Mindestabbremsung,...)sind befreit

1.Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 4 t und ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 8 km/h beträgt,
....
Die Fahrzeuge müssen jedoch eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und feststellbar ist.

Ende Zitat. Quelle http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php

Soll heißen, an einem Glühkopf ohne schnelle Gruppe ist auch nach heutigem Recht keine Fußbremse erforderlich. Getriebebremse reicht.

Wünsche frohes Schaffen

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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Ingo » 24.10.2012, 08:30

Bei den Holdern gab es wirklich gebremste Vorderräder !

Und das zwei von einander getrennte Bremssysteme für den TÜV notwendig sind kann ich mir nicht vorstellen da ja dann alle Volldiesel keinen TÜV mehr bekommen dürften...
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Schorsch » 24.10.2012, 11:32

Hallo,

ja, wieder etwas gelernt. Ich hatte auch mal einen B10, der hatte aber definitiv keine Bremsen vorn. Waren die Vorderradbremsen optional?

Grüße Schorsch
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Socke » 24.10.2012, 18:01

Aber doch nur bis 8 km/h, oder?
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Heinrich.L » 25.10.2012, 05:54

Kennt von euch eventuell jemand einen Ausschlächter, der auch Oldtimer oder
genauer gesagt auch Lanz Bulldogs ausschlachtet?
Da müßte man doch auch an günstige Bremsanlagen rankommen.

Was mich allerdings auch wundert, ist, das gerade nach Australien so viele Bulldogs
ohne Bremsen geliefert worden sind. Die haben doch bestimmt auch mal einen oder
zwei Hänger gezogen und mußten mal bremsen.
Hat das soviel beim Kaufpreis ausgemacht?
Und die Firma KL hat auch noch Bulldogs ohne Bremsen nachgebaut.

Mfg. Heinrich
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Ingo » 25.10.2012, 06:43

In Australien wurden viele Bulldogs stationär zu betreiben von Wasserpumpen oder ähnliches eingesetzt.
Des weiteren gibts dort ja große ebene Flächen und die Bulldog wurden meist für die Bearbeitung des Bodens eingesetzt. Da muß nicht so viel gebremst werden...
Des weiteren ist die Wirkung der Handbremse ziemlich gut.
Des weiteren weiß ich von einem Freund der Anfang der 50iger den rechten Fuß in den Rübenroder bekommen hat und auf Grund der Verletzung nur noch als Fahrer (zur Zuckerfabrik und zurück) eingesetzt werden konnte bis da Bein wieder o.k. war. Er konnte auch nur das Handgas und die Handbremse bedienen und war immer mit 2 Hängern unterwegs.... Das Schalten mit Handgas war gewöhnungbedürftig aber das Bremsen war kein Problem !
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Thomas Tisch » 25.10.2012, 08:34

Hallo,

die Bulldogs nach Australien hatten meist keine Fußbremse. Die Halb und Volldiesel schon, da wurden die aber als Turning Brakes, also als Lenkbremsen bezeichnet. Traktoren ziehen in Australien keine Anhänger. Die Australier hatten in den 30er Jahren fast alle schon einen LKW, ein Auto oder Pickup, sodaß ein Schlepper nur für den Acker da war. Daher auch oftmals der gute Zustand dieser Schlepper, die nicht für jede Kleinarbeit benutzt wurden.

Grüße,

Thomas Tisch
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon cs » 25.10.2012, 09:56

Hallo,

Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Schruppert » 24.10.2012, 05:58
Zu Thema "Zulassung ohne Radbremsen" zitiere ich hier mal den §41 StVZO:

(13) Von den vorstehenden Vorschriften über Bremsen (Zweikreisigkeit, Mindestabbremsung,...)sind befreit

1.Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 4 t und ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 8 km/h beträgt,

Soll heißen, an einem Glühkopf ohne schnelle Gruppe ist auch nach heutigem Recht keine Fußbremse erforderlich. Getriebebremse reicht.
Nein, da alle (bis auf Mops und Co.) schneller ab Werk als 8 km/h sind und praktisch nur sehr wenige z.B. seinen Glühkopf als Betriebsmittel auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet haben (mit grüner Nummer wäre dann auch eine Teilnahme an Schleppertreffen nicht gesetzmäßig).

Es gilt :
§41 Bremsen und Unterlegkeile

(1) Kraftfahrzeuge müssen 2 voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit 2 voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können. Können mehr als 2 Räder gebremst werden, so dürfen gemeinsame Bremsflächen und (ganz oder teilweise) gemeinsame mechanische Übertragungseinrichtungen benutzt werden; diese müssen jedoch so gebaut sein, daß beim Bruch eines Teils noch mindestens 2 Räder, die nicht auf derselben Seite liegen, gebremst werden können. Alle Bremsflächen müssen auf zwangsläufig mit den Rädern verbundene, nicht auskuppelbare Teile wirken. Ein Teil der Bremsfläche muß unmittelbar auf die Räder wirken oder auf Bestandteile, die mit den Rädern ohne Zwischenschaltung von Ketten oder Getriebeteilen verbunden sind. Dies gilt nicht, wenn die Getriebeteile (nicht Ketten) so beschaffen sind, daß ihr Versagen nicht anzunehmen und für jedes in Frage kommende Rad eine besondere Bremsfläche vorhanden ist. Die Bremsen müssen leicht nachstellbar sein oder eine selbsttätige Nachstelleinrichtung haben.


Gruß
Christoph
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Kai » 25.10.2012, 11:16

Hallo Christoph,

das Problem bei der StVZO ist, dass da regelmäßig eine Ergänzungslieferung kommt und die alten Seiten ausgetauscht werden. Den ältesten Stand den ich habe ist vom September 1988 und entspricht deinem Auzug.
Was ich meine ist, dass wir mit dem heutigen Stand der FZO nicht erkennen können was früher noch erlaubt war.

Meines Wissens hat sich da in den 60er Jahen etwas gändert. z.B. haben die ganzen ZF Getriebe der 200 Serie irgendwann
eine zweite Bremse in die Hinterachse gebaut bekommen, die ursprüngliche Ausführung hat wie bei den Volldieseln funktionert. Dazu passt auch, dass mein schon erwähnter B10 bis auf die Lenkbremsen kein Fussbremspedal hat.



Gruß Kai
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon GTfan » 28.10.2012, 21:40

moin Kai,

das ist ganz einfach und nennt sich Bestandsschutz... :roll:

Dank diesem können viele Schlepper der 50er Jahre und davor mit nur einer Bremsanlage auch in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen werden. So z.B. die Ferguson TE-Serie, etliche Holder, manche Eicher und Fendt und viele andere mehr.
Aus gleichen Gründen brauchen Anhänger vor einem bestimmten Baujahr keine ABE zur Zulassung, da es damals einfach noch keine gab. Ebenso ist das mit dem dritten Bremslicht, dem Nebelscheinwerfer und sogar den alten Abgas-Grenzwerten (sofern überhaupt vorhanden :lol: ) usw beim Auto.

Als Nachweis des Baujahres dienen amtliche Urkunden wie (originale!) Typenschilder, Zulassungspapiere inklusive der ABE oder auch schlicht die Beglaubigung eines Sachverständigen, dass das Fahrzeug einem bestimmten Typ entspricht und in dem entsprechenden Zeitraum erstmals zugelassen wurde.

mfg
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Kai » 29.10.2012, 12:27

Moin Fabian,
kannst du an die alten Unterlagen (amtliche Urkunden) rankommen, bzw. uns zu Verfügung zu stellen? Und wie kann ich an einem originalen Typenschild erkennen was für eine Bremsanlage verbaut wurde?

Ich habe viele Jahre bei dem von allen sehr beliebten Laden mit den drei großen blauen
Buchstaben gearbeitet. Selbstverständlich kenne ich daher auch die Stichtage zu welchem Zeitpunkt eine technische Änderung erfolgt sein musste. Bestandschutz haben alle je gebauten und zeitnah zugelassen Fahrzeuge mit Ausnahme der Beleuchtungsanlage die auch bei ganz alten Fahrzeugen umgerüstet werden muss. Nur zum Thema Bremsen habe ich nichts gefunden, bin mir aber ziemlich sicher, dass es in den 60-iger Jahren eine Änderung gegeben hat.

Vor 9 Jahren hatte ich auch das Problem, dass ich mir einen Lanz mit 6-Ganggetriebe aber ohne Hinterradbremsen gekauft habe, also ein Fahrzeug das in Deutschland in dieser Ausführung nicht erhältlich war. Ich habe eine Bremse (damals noch original erhältlich) nachgerüstet weil mir damals keiner von den befragen Leuten eine eindeutige Information geben konnte.
Ich hätte mir damals auch eine Nachbaubremse gekauft, denn diese ist, wenn auch nicht original, sicher besser wie keine. Und die Qualität der Bremsen kann man ja beim Kauf beurteilen.

Jetzt hoffe ich natürlich, dass du uns/mir mit sachdienlichen Informationen Unterlagen /ABEs /Gutachten /Zulassungspapieren zum Thema Bremsen weiterhelfen kannst.

Grüße Kai

P.S. der Stichtag für Anhänger die keine ABE benötigen ist der 01.07.1961
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon paul » 29.10.2012, 12:45

Moin Gemeinde ;-)))

nur mal ne Frage: Es wird viel von Nachbaubremsen gesprochen. Wo bekommt man die und was kosten die so?
Sind alle Teile da zu bekommen? Ich meine Wellen, Pedale, Hebel...

Danke und viele Grüße

Paul
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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Rainer » 29.10.2012, 13:57

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Re: Nachbaubremsen

Beitragvon Thomas Tisch » 29.10.2012, 14:10

Hallo,

was an welchem Schlepper verbaut wurde kann man auch gut in der Ersatzteilliste ersehen. Wenn bei verschiedenen Typen unterschiedliche Teile verwendet wurden, dann ist das aufgelistet. Ebenso bei Änderungen.

Grüße,

Thomas Tisch
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