moin Kai,
das ist ganz einfach und nennt sich Bestandsschutz...
Dank diesem können viele Schlepper der 50er Jahre und davor mit nur einer Bremsanlage auch in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen werden. So z.B. die Ferguson TE-Serie, etliche Holder, manche Eicher und Fendt und viele andere mehr.
Aus gleichen Gründen brauchen Anhänger vor einem bestimmten Baujahr keine ABE zur Zulassung, da es damals einfach noch keine gab. Ebenso ist das mit dem dritten Bremslicht, dem Nebelscheinwerfer und sogar den alten Abgas-Grenzwerten (sofern überhaupt vorhanden

) usw beim Auto.
Als Nachweis des Baujahres dienen amtliche Urkunden wie (originale!) Typenschilder, Zulassungspapiere inklusive der ABE oder auch schlicht die Beglaubigung eines Sachverständigen, dass das Fahrzeug einem bestimmten Typ entspricht und in dem entsprechenden Zeitraum erstmals zugelassen wurde.
mfg
Fabian