von Marcel Füten » 08.12.2018, 11:46
Hallo Werner,
zur Wiederzulassung ist ja nicht unbedingt ein Fahrzeugbrief nötig. Die erforderlichen Daten kannst Du eben so gut bei einer Vollabnahme neu erfassen lassen. Dazu eignet sich am besten ein Oldtimergutachten nach §23 in Verbindung mit der Vollabnahme nach §21. Die hier ermittelten Daten reichen zur Vorlage bei der Zulassungsstelle völlig aus. Sollte der Prüfingenieur aus Mangel an Daten bei machen Angaben ratlos sein und auf einen alten KFZ Brief zurückgreifen wollen, dann möge er bitte zuerst in der Ihm zur Verfügung stehenden Datenbank an Fahrzeugen nach dem Modell D2806A suchen. Das ist in den Fahrzeugdatenbanken gelistet, er muss halt nur mal danach suchen. Zum Teil nützt dir der alte Brief eines D2806 nichts, denn die angaben eines D2806 stimmen nicht mit den Daten eines D2806A, also eines Umbaubulldogs überein. Die Umbaubulldogs sind von jeher immer etwas individuell ausgefallen, in der Buchreihe von Kurf Häfner wurde auf diese Fahrzeuge auch gesondert eingegangen.
Als adäquate Ausweichgröße kommt tatsächlich ein 14.9-24 für den 11.25-24 in Bezug auf Durchmesser und Abrollumfang in Frage. Das Problem der zu schmalen Originalfelge ist bekannt und steht im Raum. Offiziell darf kein 14.9-24 Reifen auf eine Felge mit 8 Zoll Nennweite montiert werden. Gemacht wird es trotzdem oft, da mit den vorhandenen Tatsachen keine andere Lösung möglich ist. Bei der Begutachtung kann die Frage aufkommen, weshalb die montierten Reifen von der Originalgröße abweichen. Da muss man mit offenen Karten spielen und klarmachen dass es keine andere Ausweichgröße gibt als die montierte. Auf der Lanz Felge steht glücklicherweise nicht drauf, welche Nennweite sie hat, also sollte es an dieser Stelle keine weiteren Diskussionen bei der Vollabnahme geben.
Ersatzteile Literatur und Service natürlich vom Fachmann LANZ-Kundendienst-Rheinberg!